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Cannabis wird (wahrscheinlich) legal: Was stimmt und was nicht?

Viele Menschen haben darauf gewartet und aktuell spricht vieles dafür, dass es bald soweit sein wird: Schon zum Ende des Jahres könnte Cannabis Konsum in Maßen auch in Deutschland legal werden.

Die Fülle an Informationen, die unter anderem über das Internet bezogen werden kann, sorgt jedoch dafür, dass auch viele Falschmeldungen in Umkreis gekommen sind. Aber was stimmt und was nicht? Die folgenden Abschnitte greifen einige gängige Behauptungen zum Thema auf, um diese dann zu widerlegen oder zu bestätigen.

Wer sich auf der Suche nach geplanten Gesetzesneuerungen, Begründungen für Entscheidungen und weitere Details befindet, sollte sich ausschließlich auf seriöse Quellen beziehen. Infos zum Thema gibt es unter anderem auch auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums. Und auch die verschiedenen Cannabis Clubs, die mittlerweile in Deutschland und in anderen Ländern gegründet wurden, gelten schon jetzt als beliebte Anlaufstellen, wenn es darum geht, Vorurteile abzubauen.

Wahlweise ist es möglich, die folgenden Abschnitte als eine Art „Quiz“ zu sehen, um herauszufinden, wie ausgeprägt das Wissen zum Thema Cannabis tatsächlich ist. Also: Wahr oder Falsch?

Hier gibt es Info zum Cannabis Club Gütersloh / Bielefeld

 

Behauptung Nr. 1: Cannabis wird in Deutschland in jedem Fall legal!

Falsch. Auch, wenn die Weichen definitiv gestellt sind, ist es möglich, dass das ein oder andere Hindernis noch dafür sorgt, dass Cannabis in Deutschland nicht legalisiert wird. Fest steht: Der Gesetzentwurf steht und soll während der Sommerpause im Bundeskabinett beschlossen werden. Danach ist es jedoch noch nötig, besagten Gesetzentwurf in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Schon im Herbst könnten Bundestag und Bundesrat hierüber beraten. Am Ende ist es die Aufgabe des Bundestages, das Gesetz schlussendlich zu verfassen. Wenn alles glatt läuft, könnte Cannabis in Deutschland zum Ende des Jahres 2023 legal werden.

 

Behauptung Nr. 2: Nach der Gesetzesänderung ist es erlaubt, Cannabis in unbegrenzten Mengen zu sich zu nehmen!

Falsch. Die Sicherheit der Konsumenten steht, unter anderem auch für die Bundesregierung, immer noch an erster Stelle. Das bedeutet, dass es nicht erlaubt sein wird, Cannabis in unbegrenzten Mengen zu sich zu nehmen. Als Grundvorgabe gilt in diesem Zusammenhang, dass es jeder erwachsenen Person erlaubt ist, bis zu 25 Gramm Cannabis zu besitzen und mit sich zu führen. Eine Höchstgrenze zum THC Gehalt der jeweiligen Produkte ist (noch?) nicht vorgesehen. Kinder und Jugendlichen ist es weiterhin untersagt, das Genussmittel zu konsumieren.

 

Behauptung Nr. 3: Die kontrollierte Abgabe von Cannabis könnte den Schwarzmarkt massiv stören!

Richtig. Aktuell gehen viele Experten davon aus, dass die kontrollierte Abgabe von Cannabis, zum Beispiel über Cannabis Clubs oder andere lizensierte Stellen, den Schwarzmarkt massiv beeinflussen könnte. Immerhin hätten diejenigen, die Cannabis konsumieren möchten nun die Möglichkeit, die entsprechenden Produkte von einem offiziellen Anbieter zu erwerben, ohne sich Gedanken darüber machen zu müssen, ob die Ware möglicherweise gestreckt oder mit bedenklichen Inhaltsstoffen ausgestattet worden sein könnte.

Genau genommen handelt es sich bei dem Ziel, den Schwarzmarkt zu unterbinden, um einen der Hauptgründe der Bundesregierung, die die Verantwortlichen dazu veranlasst haben, die Legalisierung von Cannabis in Deutschland weiter nach vorne zu treiben. Auf diese Weise sollen vor allem Kinder und Jugendliche geschützt werden. Denn: Es ist weiterhin nicht erlaubt, Personen unter 18 Jahren Cannabis zu verkaufen – auch dann nicht, wenn diese sich an einen Cannabis Club o. ä. wenden.

 

Behauptung Nr. 4: Nach der Legalisierung ist es erlaubt, Cannabis in unbegrenzten Mengen zuhause anzubauen!

Falsch. Grundsätzlich gilt: Erwachsene, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, haben nach der Legalisierung von Cannabis das Recht, gleichzeitig bis zu drei Pflanzen zum Eigenkonsum anzubauen. Besagte Anzahl gilt je volljähriger Person, die im betreffenden Haushalt lebt. Wichtig ist es in diesem Zusammenhang zu betonen, dass es sich hierbei um eine nicht-gewerbliche Verwendung handeln muss. Wer dabei erwischt wird, dass er mehr als die erlaubte Menge anbaut, kann bestraft werden. Zudem muss er den entsprechenden Überschuss sofort vernichten.

Besonders wichtig ist es natürlich auch, dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugang zu den Pflanzen haben.

 

Behauptung Nr. 5: Die Mitgliedschaft in einem Cannabis Club ist teuer. Immerhin bietet sie auch viele Vorteile!

Falsch. Seriöse Cannabis Clubs bieten ihre Mitgliedschaften zu vergleichsweise niedrigen Preisen an. Sie arbeiten nicht gewinnorientiert, sondern sorgen lediglich dafür, dass ihre eigenen Kosten gedeckt werden.

 

Behauptung Nr. 6: Cannabis ist nicht gesundheitsschädlich!

Falsch. Jeder Mensch reagiert anders auf den Konsum von Cannabis. Typische Nebenwirkungen, die beispielsweise beim Rauchen eines Joints auftreten können, sind unter anderem Übelkeit, Müdigkeit und Halluzinationen. Wie ein Körper auf den Konsum von Cannabis reagiert, ist natürlich auch immer von der jeweiligen Menge und der Dosierung abhängig.

In jedem Fall wäre es falsch, dieses Genussmittel zu verharmlosen. Genau an dieser Stelle setzen übrigens schon jetzt – noch vor der Legalisierung von Cannabis – viele Cannabis Clubs auch in Deutschland an. Sie möchten Aufklärungsarbeit leisten und Menschen mit Hinblick auf einen möglichst verantwortungsbewussten Cannabis Konsum noch weiter sensibilisieren. Daher verwundert es nicht, dass viele dieser Clubs unter anderem auch eng mit der Politik zusammenarbeiten. Letztendlich geht es natürlich auch darum, das Genussmittel vielleicht ein Stückweit von seinem negativen Image zu befreien.

 

Behauptung Nr. 7: Medizinalcannabis kann weiterhin in der Apotheke bezogen werden!

Richtig! Das Gesetz unterscheidet weiterhin strikt zwischen Cannabis, das zu nicht-medizinischen Zwecken konsumiert wird und Medizinalcannabis. Dies zeigt sich unter anderem darin, dass Medizinalcannabis so gut wie nicht von den Gesetzesneuerungen betroffen ist. (Alles, was hierzu wichtig wird, wurde im Medizinal-Cannabis Gesetz festgehalten.) 

So wird es auch in Zukunft weiterhin möglich sein, Medizinalcannabis als Arzneimittel zu verschreiben. Der einzige Unterschied: Da Cannabis und THC mit der neuen Gesetzesänderung nicht mehr als Betäubungsmittel gelten, braucht es zum Verschreiben kein Betäubungsmittelrezept mehr. Ärzte, die Medizinalcannabis verschreiben möchten, nutzen hierfür einfach ein normales Rezept. Allerdings auch erst dann, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist.

 

Behauptung Nr. 8: Cannabis Clubs sind vergleichsweise neu. Daher muss man sehen, wie sich das Ganze entwickelt!

Falsch. Bei Cannabis Clubs handelt es sich nicht um „neue Phänomene“. In anderen Ländern, wie zum Beispiel in Spanien oder in Belgien, gehören sie schon lange zum Alltag. Hier haben sie es unter anderem geschafft, den Schwarzmarkt bis zu einem gewissen Grad zu unterbinden. Genau deswegen ist der Blick über die Ländergrenzen hinaus auch für die deutsche Politik und die Verantwortlichen in den deutschen Cannabis Clubs so interessant. Auf seiner Basis ist es – bis zu einem gewissen Grad – möglich, einen Blick in die Zukunft zu wagen.

Gleichzeitig gilt es natürlich, im Hinterkopf zu behalten, dass jedes Land, jeder Markt und die mit ihm verbundenen Grundvoraussetzungen anders sind. Damit die entsprechenden Auswirkungen möglichst zeitnah erkannt werden können, werden einschlägige Daten und Details nach der Gesetzesänderung in regelmäßigen Abständen kontrolliert.

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